Wir suchen laufend Rundholz
und Bäume > 60 cm Ø
Baumfällungen & Baumpflege in der Region Stuttgart
Erster professioneller Baumfällanbieter mit eigenen mobilen Kettensägewerken
Sie hängen an Ihrem Baum, Ihr Großvater hatte dort an einem Ast Ihre Kinderschaukel befestigt, Sie haben viele schöne Erinnerungen an diesen Baum, jedoch ist jetzt seine Zeit gekommen und es heißt Abschied nehmen....
Was wir für Sie tun können ist, ihn zu fällen, vor Ort nach Ihren Wünschen aufzusägen (z.B. in Rohlinge für Tische) und später sogar den Esstisch, Couchtisch etc. für Sie individuell in reiner Handarbeit in meiner eigenen Tischmanufaktur in Leinfelden bei Stuttgart zu fertigen.
Wie wir das machen? Sie finden Videos hierzu unter dem Menü stories und auf meinem YouTube Kanal oder rufen Sie mich einfach an unter +49 (0) 176 - 640 187 41
...und das wurde schließlich aus diesem schönen Stamm einer alten Blutbuche...viel besser als es als Brennholz im Ofen "zu entsorgen"..
In unserem eigenen Holzhandel finden Sie solches regionale Holz mit Herkunftsnachweis für ein gutes Gewissen - weil unser Holz viel zu wertvoll ist!
Wir arbeiten bzgl. Baumfällungen und mobilen Sägewerk Dienstleistungen hauptsächlich in der Region um Stuttgart, jedoch ist es auch möglich in der Region Nürnberg und Rottenburg.
Wir bieten professionelle Baumfällungen an, besonders in SKT (Seilklettertechnik), welche immer dann zum Tragen kommt, wenn der Baum nicht "einfach" umgeschnitten werden kann und man keine andere Technik einsetzen kann (z.B. in unwegsamen Gelände oder zwischen Häusern).
Ebenso können wir als erstes professionelles deutsches mobiles Kettensägenwerk Ihren Stamm gleich auch noch vor Ort in Möbelholz "verwandeln".
Sie benötigen lediglich eine Baumpflege (z.B. Totäste entfernen, Kronenreduktion etc.)? Dies erledigen wir ebenso gerne für Sie.
Was wir allerdings nicht durchführen sind Kappungen, da diese letztendlich immer zu innerer Stammfäule führen und den Baum mittel bis langfristig zum Absterben bringen.
Bevor ein Baum gefällt werden darf sind für den Grundstücks – bzw. Baumeigentümer einige gesetzliche Vorschriften zu beachten:
- Das Naturschutzgesetz §39 BNatSchG (incl. Vogelschutzzeitraum vom 01.03.-30.09.)
- Die Baumschutzverordnung
- Landesstraßengesetz (Verkehrssicherung)
In der Regel ist lediglich eine Baumschutzverordnung (falls vorhanden) und eventuell eine notwendige Verkehrssicherung zu beachten, welche immer von der jeweiligen Situation abhängt (falls z.B. eine öffentliche Straße oder ein Fußgängerweg gesperrt werden muss)
Hierzu muss ein jeweiliger Antrag bei den zuständigen Behörden gestellt werden:
Hierbei kann ich Ihnen auf Wunsch behilflich sein.