Wir suchen laufend Rundholz
und Bäume > 60 cm Ø
Baumfällung & Baumpflege im Raum Stuttgart
Erstes Baumfäll-Team mit mobilem Ketten-Sägewerk und Holzhandlung in Deutschland
Sie lieben Ihren Baum, er wurde von Ihrem Großvater gepflanzt, die Schaukel Ihrer Tochter hing an ihm, jetzt jedoch ist seine Zeit gekommen. Sie möchten ihn jedoch irgendwie "erhalten" bzw. etwas Sinnvolles daraus machen? Wir können Ihn fällen, vor Ort aufsägen und sogar später z.B. einen Massivholz-Tisch, Couchtisch, eine Küchentheke etc. für Sie daraus bauen. Sie entscheiden was wir für Sie tun dürfen.
...und das wurde schließlich aus diesem schönen Stamm...viel besser als es als Brennholz im Ofen "zu entsorgen"..
In unserem eigenen Holzhandel finden Sie solches regionale Holz mit Herkunftsnachweis für ein gutes Gewissen - weil unser Holz viel zu wertvoll ist!
Wir arbeiten bzgl. Baumfällungen und mobilen Sägewerk Dienstleistungen hauptsächlich in der Region um Stuttgart, jedoch ist es auch möglich in der Region Nürnberg und Rottenburg.
Wir bieten professionelle Baumfällungen an, besonders in SKT (Seilklettertechnik), welche immer dann zum Tragen kommt, wenn der Baum nicht "einfach" umgeschnitten werden kann und man keine andere Technik einsetzen kann (z.B. in unwegsamen Gelände oder zwischen Häusern).
Ebenso können wir als erstes professionelles deutsches mobiles Kettensägenwerk Ihren Stamm gleich auch noch vor Ort in Möbelholz "verwandeln".
Sie benötigen lediglich eine Baumpflege (z.B. Totäste entfernen, Kronenreduktion etc.)? Dies erledigen wir ebenso gerne für Sie.
Was wir allerdings nicht durchführen sind Kappungen, da diese letztendlich immer zu innerer Stammfäule führen und den Baum mittel bis langfristig zum Absterben bringen.
Bevor ein Baum gefällt werden darf sind für den Grundstücks – bzw. Baumeigentümer einige gesetzliche Vorschriften zu beachten:
- Das Naturschutzgesetz §39 BNatSchG (incl. Vogelschutzzeitraum vom 01.03.-30.09.)
- Die Baumschutzverordnung
- Landesstraßengesetz (Verkehrssicherung)
In der Regel ist lediglich eine Baumschutzverordnung (falls vorhanden) und eventuell eine notwendige Verkehrssicherung zu beachten, welche immer von der jeweiligen Situation abhängt (falls z.B. eine öffentliche Straße oder ein Fußgängerweg gesperrt werden muss)
Hierzu muss ein jeweiliger Antrag bei den zuständigen Behörden gestellt werden:
Hierbei kann ich Ihnen auf Wunsch behilflich sein.